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Was ist das Stromabkommen?
Das Stromabkommen ist ein zentrales Element der Bilateralen III zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt die Integration der Schweiz in den europäischen Strommarkt und ist ein wichtiger Schlüssel für die sichere und bezahlbare Stromversorgung in der Schweiz.
Warum ist es wichtig?
Für die Schweiz ist es wichtig, weil sie keine Strominsel ist, sondern physisch Teil des europäischen Stromnetzes. Nur mit einem Stromabkommen kann die grenzüberschreitende Vernetzung verlässlich, effizient und zum Vorteil von Wirtschaft und Bevölkerung genutzt werden.
Das Stromabkommen garantiert die Versorgungssicherheit und tiefe Stromkosten für Bevölkerung und Wirtschaft. Gleichzeitig stärkt es unsere bewährte Wasserkraft und schafft die Voraussetzungen, um die Energiewende zu erreichen.
FAQ
Die Schweiz ist eng mit dem europäischen Stromnetz verbunden, aber nicht Teil des EU-Strommarkts. Damit Strom auch künftig sicher fliesst – besonders im Winter – braucht es klare Regeln für die Zusammenarbeit.
Das Stromabkommen sorgt für stabile Netze, geregelten Stromhandel und Zugang zu Importen auch in Krisenzeiten. Gleichzeitig stärkt es die Wasserkraft, schafft Planungssicherheit für Investitionen und unterstützt die Energiewende.
Ja. Mit dem Stromabkommen verpflichtet sich die EU, den Stromfluss in die Schweiz auch in Krisen nicht einzuschränken. Das erhöht die Versorgungssicherheit, besonders im Winter, und reduziert den Bedarf an teuren Notmassnahmen und Reserven.
Ja. Die Schweiz darf weiterhin eigene Stromreserven aufbauen, wenn dies für die Versorgungssicherheit nötig ist. Diese Möglichkeit ist im Stromabkommen ausdrücklich vorgesehen. Für bestehende Reserven gilt zudem eine Übergangsfrist von sechs Jahren.
Mit dem Stromabkommen wird die Schweiz Teil des EU-Strombinnenmarkts. Die EU verpflichtet sich vertraglich, den Stromexport in die Schweiz auch bei Knappheit nicht zu beschränken. Ohne Abkommen gäbe es diese Sicherheit nicht.
Das Stromabkommen wirkt voraussichtlich preisdämpfend. Weil weniger Reservekraftwerke und Notmassnahmen für die Stabilisierung des Netzes nötig sind und das Angebot grösser wird, sinken die Kosten im Stromsystem. Davon profitieren Haushalte und Unternehmen.
Es ändert sich nichts. Kantone entscheiden weiterhin selbst über Konzessionen, Wasserzinsen und die Nutzung der Wasserkraft. Auch der öffentliche Besitz und der Heimfall bleiben gesichert. Entsprechende Regeln sind nicht Bestandteil des Stromabkommens und können auch nicht durch die dynamische Rechtsübernahme plötzlich hineinkommen.
Künftig können auch Haushalte und KMU ihren Stromanbieter frei wählen – zum Beispiel nach Preis oder Stromherkunft. Die regulierte Grundversorgung mit stabilen Preisen bleibt bestehen. Zusätzlich gibt es einen verbesserten Konsumentenschutz, etwa durch eine Vergleichsplattform und eine Ombudsstelle.
Das Liefermonopol für Haushalte entfällt, der Netzbetrieb bleibt aber ein Monopol. Die lokalen Stromversorger bleiben für die Grundversorgung zuständig. Eine starke zusätzliche Marktkonzentration ist nicht zu erwarten.
Nein. Im Gegenteil. Mehr Wahlfreiheit und Wettbewerb fördern Investitionen in erneuerbare Energien. Erfahrungen aus der EU zeigen: Auch in offenen Strommärkten wächst der Ausbau – oft schneller als in der Schweiz.
Mitglieder Allianz Stromabkommen
Die Allianz Stromabkommen Schweiz informiert sachlich über dessen rechtliche, wirtschaftliche und ökologische Grundlagen und fördert das öffentliche Verständnis für eine stabile, sichere und nachhaltige Energieversorgung in der Schweiz.
Die Allianz koordiniert die überparteiliche Zusammenarbeit von Organisationen und Privatpersonen, organisiert Veranstaltungen, veröffentlicht Publikationen usw. rein gemeinnützig, parteiunabhängig und ohne Gewinnstreben. Die Allianz Stromabkommen Schweiz ist ein Verein und parteipolitisch und konfessionell unabhängig.