20. Juli 2026

Lesezeit: 4 Min.

Umstrittenes Stromabkommen: Verliert der Kanton St.Gallen die Kontrolle über die SAK?

Der Entwurf für das Stromabkommen mit der EU steht in der Kritik. Die Gebirgskantone zum Beispiel haben Bedenken. In St.Gallen befürchtet die SVP negative Folgen für die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK). Jetzt äussert sich die Regierung.

Darum geht es
Der St.Galler Regierungsrat beurteilt das ausgehandelte Stromabkommen mit der EU positiv. Die SVP warnt vor weniger demokratischer Kontrolle über die kantonseigene SAK und andere Energieunternehmen. Die Regierung erwartet keine Einschränkungen bei Wasserzinsen und sieht die Versorgungssicherheit gestärkt. Das Seilziehen um die neuen Verträge der Schweiz mit der EU ist in vollem Gang. Umstritten ist etwa das Stromabkommen, das die Liberalisierung des Strommarktes vorsieht. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter ist es unabdingbar für die Versorgungssicherheit. Die Gegenseite warnt, der Handlungsspielraum für die Stromproduktion im Inland werde zu stark eingeschränkt. Diese Kritik trägt die SVP auch in den St.Galler Kantonsrat. In einer Interpellation schreibt sie, die Gebirgskantone hätten vor einem Verlust kantonaler Rechte und Einflussmöglichkeiten gewarnt. «Direkt betroff en wäre auch die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK).» Diese befinden sich mehrheitlich im Eigentum des Kantons und gehöre damit letztlich der Bevölkerung. Die SAK sei zentral für die Sicherstellung der Stromversorgung.

Regierung ist zufrieden mit dem Entwurf
Die SVP-Fraktion wollte von der Regierung wissen, ob sie ebenfalls befürchte, dass das Stromabkommen die demokratische Kontrolle über die SAK und andere kantonsnahe oder kommunale Energieunternehmen schwächen könnte. Auch zum Spielraum in Krisenfällen und zur Festlegung der Wasserzinsen verlangte die SVP Antworten.

Jetzt hat sich die Regierung geäussert. Sie zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis für das Stromabkommen. Das gelte auch für die demokratische Kontrolle und den Einfluss der Kantone auf die Ostschweizer Energieversorger. Die Sorge der Gebirgskantone sei, dass die nun ausgehandelten Bestimmungen bei einer Weiterentwicklung des EU- Rechts keinen Bestand haben könnten. Doch gemäss aktuellen juristischen Einschätzungen seien die Grundsätze des Stromabkommens von einer dynamischen Rechtsübernahme nicht betroffen, schreibt die Regierung.

Die St.Galler Exekutive sieht den Vertrag als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit. «Das Stromabkommen» gewährleistet eine gleichberechtigte Teilnahme der Schweiz am europäischen Strombinnenmarkt.» Damit sinke auch das Risiko für regionale Stromausfälle oder einen allgemeinen Blackout.

Auch in der EU gibt es staatseigene Kraftwerke
Die Regierung sieht auch kein Problem für die Aktienmehrheit des Kantons bei der SAK. Das Stromabkommen stehe öffentlichen Beteiligungen an Kraftwerken nicht entgegen. Die strategische und politische Aufsicht über Unternehmen wie die SAK bliebe weiterhin Sache der Kantone. «Auch innerhalb der EU befinden sich zahlreiche Energieunternehmen im Eigentum von Staaten, Regionen oder Gemeinden.» Keine Einschränkungen erwartet die Regierung zudem beim Festlegen der Wasserzinsen, welche die Energieunternehmen an die öffentliche Hand zahlen.

Das Stromabkommen verlangt eine zusätzliche Entflechtung bei grossen Energieunternehmen. Haben sie mehr als 100’000 angeschlossene Kundinnen und Kunden, ist der Netzbetrieb rechtlich und organisatorisch von anderen Bereichen wie Stromproduktion und Handel zu trennen. «Die SAK wäre aktuell davon nicht betroffen, könnte aber bei einem zukünftigen Kundenwachstum dazu verpflichtet werden», schreibt die Regierung.

Noch nicht vollständig geklärt sind die Auswirkungen auf staatliche Beihilfen. Der Kanton St.Gallen zahlt aber im Strombereich keine Subventionen.

Im Krisenfall hätte die Schweiz weiterhin alle Instrumente zur Verfügung, um ihre Stromversorgung zu sichern, wie die Regierung weiter ausführt. Die Versorgungssicherheit sei aber in erster Linie Sache der Energiebranche. Bund und Kantone würden nur im Notfall eingreifen.

Aktuell behandelt das Bundesparlament das Abkommen. Die Energiekommission des Ständerats hat im Juni grünes Licht gegeben – allerdings eher knapp.

 

Autor: Adrian Vögele – St.Galler Tagblatt
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Bild: VSE

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